Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine persönliche Verfügung für den Krankheitsfall. Sie findet dann Beachtung, wenn der Patient aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung mitzuteilen. Sie können Ihre Vorstellungen bezüglich der medizinischen Versorgung und Behandlung im Voraus festlegen. Ärzte und Pflegepersonal sind an diese Weisungen, die möglichst schriftlich mit Datum und Unterschrift verfasst werden sollten, gebunden. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Interessen vertritt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

www.bmjv.de

Bitte beachten Sie: Diese Darstellung kann keine Rechtsberatung ersetzen. Bitte sprechen Sie über weitere Details mit Ihrem Rechtsanwalt. Gerne empfehlen wir Ihnen auch Adressen.