Rentenfragen

Leider ist ein Trauerfall nicht selten auch mit finanziellen Engpässen verbunden. Diese können die Hinterbliebenen zusätzlich belasten. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Die Witwen-/Witwerrente und die Waisenrente sind wichtige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die beantragt werden können, wenn der Versicherte mindestens fünf Jahre in die Versicherung eingezahlt hat. Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Diese Leistung kann auch von eingetragenen Partnerschaften beansprucht werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Dreimonatsantrages beim Rententräger.

Die Halbwaisen- und die Waisenrente sind finanzielle Unterstützungen für Kinder und Jugendliche, die im Todesfall den Vater und/oder die Mutter verlieren. Sie werden bis zum 27. Lebensjahr ausgezahlt. Auch hier ist die Bedingung, dass der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Versicherung eingezahlt hat.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet zu diesen Themen eine persönliche Beratung an. Erste Informationen finden Sie auf dieser Internetseite:

www.deutsche-rentenversicherung.de